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Erstellt am Donnerstag, 19. Januar 2012 11:45
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 24. Januar 2012 14:52
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Photovoltaikanlagen werden zunehmend genutzt um daraus Energie in Form von Wärme und Strom zu gewinnen. Dies ist gewiss eine wirtschaftlich kalkulierbare Investition, gerade mit dem Erneuerbaren Energie Gesetzt (EEG) im Rücken.
Dem Anlagenbetreiber ist oft nicht klar, dass er als verantwortlicher Betreiber einer Photovoltaikanlage für den sicheren Betrieb haftet, z.B. wenn sich bei Sturm Module lösen. Schon bei der Planung entstehen häufig Fehler, da vielfach der Einfluss dauerhafter Verschattungen nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt wird.
Unvermeidbare tageszeitliche oder jahreszeitliche Teilverschattungen aus nahen Objekten lassen sich durch eine technisch vernünftig umsetzbare Planung mindern. Der Wunsch möglichst viele Module auf dem Dach zu installieren kollidiert oftmals mit den statischen Möglichkeiten oder Besonderheiten des Daches bzw. des Gebäudes. Ist die Tragkonstruktion des Daches weitgehend ausgenutzt, kann eine laienhafte Einschätzung fatale Folgen haben. Dem Dach kann es dann im wahrsten Sinne des Wortes das Genick brechen.
Genauso kann die falsche Verteilung von Befestigungspunkten an der Dachkonstruktion dazu beitragen, dass die zu übertragenden Wind und Schneelasten zu einem geänderten Lastverhalten führen, obwohl die Flächenlast der Photovoltaikanlage insgesamt rechnerisch kein Problem darstellt. Die Module sind Wind und Wetter ausgesetzt und sind deshalb gleichzusetzen mit Dachhaut oder Fassade des Gebäudes. Insbesondere nach den Wintermonaten treten Schäden auf. Gebrochene Module und verbogene Rahmen weisen daraufhin. Häufig ist der Unterbau nicht nach den Vorgaben der technischen Regelwerke bemessen und darüber hinaus werden die Installationsvorschriften der Modulhersteller missachtet.
Aus den vorstehenden Gründen sollten Photovoltaikanlagen nicht ohne Fachplanung und Überprüfung der statischen Belange durch einen Ingenieur errichtet werden. Im Baukreis Minden sind alle Fachleute vertreten, so dass der besonders wichtige nahtlose Übergang von einem Gewerk zum anderen, von der ersten Planung bis zur Fertigstellung, gewährleistet ist. Sprechen Sie uns an!